2021-04-23
Jury bewilligt 450.000 € Fördergeld – Kultkneipe wird zum Kultur- und Kommunikationsort
Bergneustadt, den 19.11.2020. – Für das Projekt Jägerhof erhält Bergneustadt zum 1. Januar 2021 eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen von 450.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2023 aus dem Förderprogramm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“. Das gab Bergneustadts Bürgermeister Matthias Thul am Donnerstag bekannt, nachdem er die frohe Botschaft vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) erhalten hatte. Das Fördervolumen wird mit einem Eigenanteil von 20 Prozent (= 90.000 Euro) aufgestockt, den der Rat der Stadt Bergneustadt bereits im Juni genehmigt hatte.
Eine Fachjury unter Vorsitz von Klaus Kaiser, dem Parlamentarischen Staatssekretär im MKW, hat 26 Projekte aus dem gesamten Land ausgewählt, die jetzt zu „Dritten Orten“ ge-staltet werden sollen. Ursprünglich hatten sich rund 150 Antragssteller beworben und damit den Bedarf für neue Formen der Kulturförderung im ländlichen Raum dokumentiert. Das Bergneustädter Projekt ist das einzige im Oberbergischen Kreis, das gefördert wird. Mit den Dritten Orten sollen neue kulturelle Anlaufstellen im ländlichen Raum geschaffen werden. „Die jetzt ausgewählten Konzepte sind hervorragend geplant und stärken die kulturelle Infrastruktur nachhaltig. Sie leben vom Einsatz der Menschen vor Ort“, erklärte Kaiser.
Das Projekt Jägerhof, das inzwischen auch in die Städtebauförderung aufgenommen wurde, ist ein wichtiger Baustein des „Zukunftsquartiers Altstadt“ im Rahmen des Integrierten Stadtteil-Entwicklungskonzepts (ISEK). Die Traditions- und Kultkneipe Jägerhof im Herzen der Bergneustädter Altstadt soll zu einem öffentlichen Kultur- und Begegnungszentrum weiterentwickelt werden, so Thul. Besucher sollen in der Altstadt einen multifunktionalen und programmreichen Kultur- und Kommunikationsort in historischem Ambiente erleben. Die Ende August 2020 gegründete Genossenschaft Jägerhof e.G. werde die weitere Entwicklung vorantreiben und in Kürze einen Businessplan vorlegen.
Der Begriff des Dritten Ortes beschreibt öffentliche Orte der Begegnung und des Austauschs in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit. Im Rahmen des Landesprogramms zeichnet sich eine Kultureinrichtung als Dritter Ort durch weitere Merkmale aus, dazu gehören vor allem ein niedrigschwelliger, sprich preisgünstiger Zugang, eine einladende Atmosphäre, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern.
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Rückfragen: Dieter Rath, Pressesprecher der Genossenschaft Jägerhof, Tel.: (0171) 5488666
Pressemitteilung_Frderentscheid Jgerhof_19.11.2020.pdf
Admin - 17:55:08 @ PRESSE
Pressesprecher
Hauptstr. 47
51702 Bergneustadt
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E-Mail: info@jaegerhof-bergneustadt.de
Tel.: 02261 / 9207324
Fax: 02261 / 9207325
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